Ausrüstungsverleih

Der DAV Hanau verleiht die folgenden Ausrüstungsgegenstände ausschließlich an Mitglieder der Sektion Hanau für den eigenen Gebrauch:

  • Klettergurte & Kletterhelme
  • Klettersteig-Sets inkl. Rastschlinge
  • Steigeisen und Grödel
  • Eispickel und Eisschrauben (16cm)
  • LVS-Geräte sowie LVS-Sonde und Schneeschaufel
  • Schneeschuhe

Wenn Sie einen oder mehrere dieser Gegenstände ausleihen möchten, bitten wir Sie dies uns vorab mitzuteilen, indem Sie das unten stehende Formular ausfüllen und abschicken.

Bitte beachten Sie bei dem Ausleih- und Rückgabedatum darauf, dass die Ausleihe bzw. Rückgabe nur während der Bürozeiten der Geschäftsstelle (dienstags von 10-13 Uhr und donnerstags von 15-18 Uhr) möglich ist!


Ausrüstungsreservierung

AusrüstungsgegenstandGewünschte Anzahl
Klettergurt
Kletterhelm
Klettersteigset
Grödeln
Steigeisen
Eispickel
2x (ein Paar) Eisschrauben 16cm
LVS-Gerät
LVS-Sonde
Schneeschaufel
Schneeschuhe

Mit dem Abschicken des Formulars erklären Sie sich mit den unten stehenden Preisen und unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden

Ausleihgebühren und Kaution

Stand 01.06.2021
MaterialGebühr für Ausleihe
(bis zu 5 Tage)
jeder
weiterer Tag
Kaution
Klettergurt15,-1,-30,-
Kletterhelm15,-1,-30,-
Klettersteigset25,-1,-50,-
Komplettset Klettern:
Klettergurt & Helm & Klettersteigset
30,-2,-100,-
Grödel10,-1,-20,-
Steigeisen15,-1,-50,-
Eispickel15,-1,-50,-
2x (Paar) Eisschrauben (16 cm)15,-1,-30,-
Hochtourenset:
Steigeisen & Eispickel & 2x Eisschrauben (16 cm)
30,-2,-100,-
LVS-Gerät30,-1,-100,-
LVS-Sonde8,-1,-30,-
Schneeschaufel8,-1,-30,-
LVS-Set:
LVS Gerät & Sonde & Schaufel
40,-3,-150,-
Schneeschuhe15,-1,-50,-

Vermietungsbedingungen:

1. Vermietung

Die Vermietung von Ausrüstungsgegenständen erfolgt ausschließlich an DAV Mitglieder der Sektion Hanau, die bei der Ausgabe einen gültigen Mitgliedausweis vorlegen können und das 16 Lebensjahr vollendet haben. Die gemieteten Ausrüstungsgegenstände sind ausschließlich für den Eigengebrauch zu verwenden. Es ist untersagt, die gemieteten Ausrüstungsgegenstände dritten Personen zu überlassen.

2. Sicherheit, bestimmungsgemäßer Gebrauch nach GAL

Sämtliche Ausrüstungsgegenstände bieten nur dann Sicherheit, wenn der Benutzer die erforderlichen Fähigkeiten für deren Einsatz besitzt. Der Entleiher erkennt mit seiner Unterschrift an, dass er die Ausrüstungsgegenstände nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs vom Hersteller gemäß Gebrauchsanleitung (GAL) einsetzt und die hierfür erforderlichen Fähigkeiten besitzt. Die entsprechende GAL ist bei den Gegenständen per Link einsehbar.

3. Mängelfreiheit und Haftung

Die Ausrüstungsgegenstände werden von der Sektion Hanau mängelfrei übergeben und müssen vom Entleiher mängelfrei zurückgegeben werden. Die für die gemieteten Geräte erhobene Kaution wird erst dann zurückgezahlt, wenn seitens der Sektion Mängelfreiheit festgestellt wurde. Die Sektion Hanau haftet nicht für Unfälle, die durch die entliehenen Gegenstände verursacht werden, insbesondere nicht bei Handhabung außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs oder bei fehlerhafter Handhabung.

4. Beschädigung, Verlust und Diebstahl

Bei einer Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Ausrüstungsgegenstandes ist vom Entleiher Schadensersatz in einer Höhe zu leisten, die zur Wiederherstellung eines mangelfreien Zustandes bzw. dem Restwert vor der Entleihung erforderlich ist. Dies gilt auch für schuldlose  oder zufällige Beschädigungen innerhalb des Mietzeitraumes. Der Schadensersatz kann nicht höher sein als der sich aus Anschaffungspreis und Verwendungsdauer ergebende Restwert. Die Berechnung des Restwertes folgt den Eintragungen der in der Sektion Hanau geführten Inventarliste.

5. Gebrauchsanleitungen (GAL)