Der Deutsche Alpenverein hat jetzt gemeinsam mit dem Österreichischen Alpenverein eine gemeinsame Grundlage für die Hüttensaison erarbeitet. Die Botschaft der Verbände an die Hüttengäste:
- Besucht unsere Hütten nur gesund und mit gültigem Zutrittstest bzw. mit Nachweis der Testausnahme!
- Bringt eigene FFP2-Maske und eigene Handtücher mit!
- Reserviert den Übernachtungsplatz – ohne Reservierung kein Schlafplatz!
- Nächtigung nur mit eigenem Schlafsack und Polsterbezug möglich (leichter Daunen- oder Sommerschlafsack – kein Hüttenschlafsack)!
- Nehmt für Mehrtagestouren Selbsttests mit!
- Bei Selbstversorgerhütten informiert euch im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen – auch hier gilt die Reservierungspflicht!
Was das für den Einzelnen oder Gruppen bedeutet, ist in der österreichischen „… Verordnung über erste Öffnungsschritte in Bezug auf die COVID-19-Pandemie …“ im Detail erlassen. Ab dem 19. Mai 2021 sind die wichtigsten Eckdaten für Gäste:
- FFP2-Maskenpflicht in allgemein zugänglichen Bereichen.
- 2-Meter-Mindestabstand zwischen Gästegruppen. Der Mindestabstand gilt nicht sofern geeignete Schutzvorrichtungen zur räumlichen Trennung vorhanden sind.
- Gästegruppen sind Personen eines gemeinsamen Haushaltes gleichgestellt.
- Registrierungspflicht:
- Gilt für alle Gäste im Innen- und Außenbereich mit Aufenthalt länger als 15 Minuten
- Datum & Dauer des Aufenthalts, Telefonnummer, Name, Vorname, ggfs. E-Mail-Adresse
- 3-G-Regel: Nur Getestete, Geimpfte oder Genesene haben Zutritt zur Hütte.
- Bei mehrtägigen Aufenthalten muss jeder Gast nach Ablauf der Gültigkeit seines Zutrittstest ein neues negatives Testergebnis vorweisen.
Gültige Tests sind:
- Negativer PCR- Test (Gültigkeit: 3 Tage)
- Negativer Antigentest aus Teststraße, Apotheke, etc. (Gültigkeit: 2 Tage)
- Selbsttests auf der Hütte ermöglichen einen Zutritt. Dieser Test gilt allerdings nur für diesen einen Besuch und nur in dieser Hütte.
- Für Kinder gelten auch Schultests als Eintrittstest.
- Impfung kann mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck nachgewiesen werden. Sie befreit geimpfte Personen ab Tag 22 der Erstimpfung für ein Jahr von der Testpflicht.
- Genesung: Personen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren, sind ein ½ Jahr nach Genesung von der Testpflicht befreit. Nachweis per Absonderungsbescheid, Antikörpertest etc.
Diese Regelungen gelten für Schutzhütten in Österreich und vorerst bis zum 30. Juni 2021. Die Ausgestaltung der Details kann von Hütte zu Hütte auf Grund der örtlichen Gegebenheiten abweichen (Beispiel: Internetzugang). Die Ein- und Ausreise nach/von Österreich regeln deutsche Verordnungen.
Alle Öffnungsmaßnahmen werden kontinuierlich an das Infektionsgeschehen angepasst. Es empfiehlt sich, vor einem konkreten Hüttenbesuch die dann geltenden Bestimmungen zu prüfen.